Sportmöglichkeiten während der Corona-Notbremse
Das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat ab heute (19.04.2021) die Notbremse für den Kreis Paderborn festgelegt. Grund ist die 7-Tages-Inzidenz, die nun an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen die 100-er Marke überschreitet.
Der Kreis Paderborn hat entsprechend eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 19.04.2021 um 00:00 Uhr in Kraft getreten ist. Die Allgemeinverfügung des Kreises ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern, bestimmte Angebote und Dienstleistungen mit einem schriftlich oder digital bestätigten negativen Schnell- oder Selbsttest wahrzunehmen. Der Test muss negativ, tagesaktuell (nicht älter als 24 Stunden) und von einer nach der Corona-Test-und Quarantäneverordnung zugelassenen Schnell- oder Selbstteststelle bescheinigt sein. Auf der Seite des Kreises www.kreis-paderborn.de/schnelltest sind alle Teststellen im Kreis Paderborn aufgeführt. Selbstteste, die alleine zuhause durchgeführt werden, reichen nicht aus, um ab Montag die in der Allgemeinverfügung beschriebenen Angebote wahrzunehmen.
Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt des Kreises Paderborn gelten ab dem 19.04.2021 folgende Regeln für den organisierten Sport im Kreisgebiet:
I. Mögliches Sporttreiben von Einzelpersonen und Personen aus ein bis zwei Haushalten auf Sportanlagen im Freien:
- Personen allein
- Beliebig viele Personen aus einem Hausstand
- Bei Personen aus zwei verschiedenen Hausständen beliebig viele Personen aus dem einen, aber nur eine Person aus dem anderen Hausstand, Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Die Anleitung eines Einzelsportlers durch eine*n Trainer*in oder Übungsleiter*in ist möglich.
II. Sport für Kinder in Gruppen auf Sportanlagen im Freien
1. Bis zu 10 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden. Ein tagesaktueller, negativer Test ist nicht erforderlich.
2. Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden. Ein negativer, tagesaktueller (nicht älter als 24 Stunden) Schnell- oder Selbsttest, der von einer nach der Corona-Test-und Quarantäneverordnung zugelassenen Schnell- oder Selbstteststelle bescheinigt sein muss, ist erforderlich.
In beiden Fällen muss weiterhin eine Anwesenheitsliste geführt werden. Die Kontrolle des negativen, tagesaktuellen Testergebnisses im 2. Fall obliegt dem Verein bzw. dem/der jeweiligen Übungsleiter/in.
Die allgemeinen Pflichten der Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der jeweils gültigen Fassung sind zwingend einzuhalten und umzusetzen.
Digitale Kontaktnachverfolgung
Darüber hinaus möchten wir Sie auf die Nutzung der Luca-App zur digitalen Kontaktnachverfolgung hinweisen, um eine einheitliche Lösung in verschiedenen Lebensbereichen im Kreis Paderborn zu schaffen. Umfassende Informationen zu der App erhalten Sie unter https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/wirtschaft/luca/.