Rehasport
Der KreisSportBund Paderborn e.V. unterstützt Sportvereine, die den Rehabilitationssport mit in ihr Vereinsangebot aufnehmen möchten.
Rehabilitationssport stellt eine ergänzende Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation dar. Die Leistung eines Rehabilitationsangebotes kann jeder nutzen. Der behandelnde Arzt muss das Angebot verordnen sowie Art und Intensität festlegen. Die Leistung Rehabilitationssport ist zeitlich begrenzt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Leistungsumfang 50 Übungseinheiten (Richtwert), die in einem Zeitraum von 18 Monaten in Anspruch genommen werden können. Ziel ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten.
Bei Fragen und für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung!
Ansprechpartner
Rehabilitationssport ist als ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation im Sozialgesetzbuch IX §44 verankert. Der Landessportbund zertifiziert die Angebote im Sportverein mit dem „DEUTSCHEN STANDARD REHABILITATION“. Die qualitätsgesicherten Angebote werden vom Arzt indikationsspezifisch verordnet und von den Rehabilitationsträgern finanziert.
Ziel von Rehasport ist es, durch Bewegung, Spiel und Sport Ausdauer, Kraft und Koordination zu verbessern, um den Rehabilitationsprozess zu unterstützen. Gemeinsam in der Gruppe sollen die Krankheitsbewältigung gefördert, die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt sowie die Motivation zum langfristigen Sporttreiben geweckt werden.
Das soziale Miteinander und der gemeinsame Erfahrungsaustausch sind ebenso wichtig wie die körperlichen Effekte. Darüber hinaus können viele weitere Angebote im Sportverein genutzt werden. Der Sportverein kann eine neue sportliche und soziale Heimat werden.
Durch gezielte Übungen, die auf die Art und Ausprägung Ihrer Erkrankung und Ihren individuellen gesundheitlichen Allgemeinzustand abgestimmt sind, soll der Rehasport Ihren Rehabilitationsprozess unterstützen. Vorrangige Ziele des Rehasports sind:
- Folgeschäden vermindern
- Die Gesundheit und das Selbstbewusstsein stärken
- Lebensqualität steigern
- Hilfe zur Selbsthilfe bieten
- Regelmäßigkeit und Langfristigkeit der sportlichen Betätigung stärken
- Belastung langfristig steigern
- Gruppendynamische Effekte fördern und den Erfahrungsaustausch zwischen den Betroffenen unterstützen
- Werde bei Ihrem Arzt vorstellig.
- Ihr Arzt stellt Ihnen eine Verordnung für den Rehabilitationssport aus.
- Lasse deine Verordnung von Ihrer Krankenkasse genehmigen.
- Nimm Kontakt zu einem Sportverein auf, der eine passende Rehabilitationssport-Gruppe anbietet. Eine Übersicht findest du auf den Seiten des Landessportbundes NRW und des BRSNW. Alle Angebote aus dem Kreis Paderborn findest du hier.
Alle Rehabilitationssport-Angebote vor Ort findest du auf den Seiten des Landessportbundes NRW und des BRSNW.
Schaue bitte in beiden Suchmaschinen nach. Wenn du zum Beispiel in der Suchmaschine des Landessportbundes NRW kein Angebot in deiner Nähe findest, könnte in der Suchmaschine des BRSNW aber ein passendes Angebot dabei sein.
Informationen für Vereine
Bei der Abrechnung von Rehasport-Angeboten ab dem 01.01.2023 gelten neue Vergütungssätze. Eine Übersicht der aktuellen Vergütungssätze erhälst du hier:
Neue Teilnahmebestätigungslisten ab dem 01.01.2022
Die neuen Teilnahmebestätigungslisten für den Rehabilitationssport bieten die Möglichkeit die gesamten Übungseinheiten über ein Formular abzurechnen. Die neue Teilnahmebestätigungsliste kann ab sofort eingesetzt werden, jedoch spätestens ab dem 01.01.2022. Es gilt folgendes zu beachten: Nach einer Zwischenabrechnung mit dem „alten“ Formular ist für die Endabrechnung das neue Formular zu verwenden. Des Weiteren können die „alten“ Formulare auch über den 01.01.2022 hinaus verwendet werden, sofern vorher keine Zwischenabrechnung erfolgt.
Das neue Formular und weitere Informationen sind hier zu finden.
Die BAR-Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining wurde überarbeitet und zum 01.01.2022 eingeführt. Hierdurch ergeben sich einige Änderungen bei der Durchführung und Anerkennung von Rehabilitationssportangeboten.
Dazu zählt unter anderem, dass der Rehasport im Freien auch über die coronabedingten Sonderregelungen auf einer geeigneten Fläche durchgeführt werden darf. Bei der Durchführung von Herzsport ist beachten, dass fortan das Training auf dem Ergometer untersagt ist. Des Weiteren muss auch für den Rehasport nun eine verpflichtende pauschale Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Alle weiteren Änderungen und Informationen sind hier zu finden.
Die Überarbeitung der Rahmenvereinbarung durch den GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) führte zu der Anpassung des Muster 56. Seit dem 1. Januar 2023 ist das neue Verordnungsformular für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining gültig.
Alle weiteren Informationen sind hier zu finden.