Kostenlose Beratung für Sportvereine
Du möchtest deinen Sportverein zukunftsfähig aufstellen und weiterentwickeln oder hast Fragen zu Themen wie Datenschutz, ehrenamtlicher Mitarbeit, Vereinsrecht oder anderen Herausforderungen im Vereinsalltag?
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim KreisSportBund Paderborn e.V. haben jederzeit ein offenes Ohr für deine Anliegen und stehen dir mit Rat und Tat zur Seite. Wir bieten dir eine persönliche und individuelle Beratung, um gemeinsam die besten Lösungen für deinen Verein zu finden. Egal, ob es um Vereinsstrukturen, Satzungsänderungen oder rechtliche Fragestellungen geht – wir helfen dir dabei, deinen Verein optimal aufzustellen und aktuelle Anforderungen zu meistern.
Melde dich bei uns – wir sind gerne für dich da!
Die Gründung eines eigenen Sportvereins ist in Deutschland durch gesetzliche Vorgaben klar geregelt. Wir unterstützen dich bei diesem Prozess und stellen dir ein umfassendes Merkblatt zur Verfügung. Dieses erklärt dir Schritt für Schritt, welche Maßnahmen notwendig sind, um deinen Verein erfolgreich ins Leben zu rufen.
Das Merkblatt zur Vereinsgründung bietet dir einen detaillierten Leitfaden und beantwortet alle wichtigen Fragen zu den formalen und rechtlichen Anforderungen.
Die Änderung der Vereinssatzung ist ein bedeutender Schritt, bei dem es darauf ankommt, die Vereinsstruktur sowie die gesetzlichen Vorgaben genau zu beachten. Damit deine Satzungsänderung rechtssicher und optimal für die Zukunft deines Vereins gestaltet wird, stehen wir dir mit unserer Beratung zur Seite.
Wir unterstützen dich Schritt für Schritt bei der Anpassung deiner Satzung und klären alle wichtigen Fragen zu den formalen und rechtlichen Anforderungen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass deine Satzung den aktuellen Anforderungen entspricht und deinen Verein bestmöglich aufstellt.
Eine Mustersatzung findest du hier.
Nach der Gründung deines Sportvereins wirst du automatisch Mitglied in einem Sportfachverband und damit auch im Landessportbund NRW. Zusätzlich empfehlen wir dir die Mitgliedschaft im KreisSportBund Paderborn, um von weiteren Vorteilen zu profitieren.
Für die Mitgliedschaft benötigen wir deinen ausgefüllten Aufnahmeantrag, das SEPA-Lastschriftmandat sowie Kopien der Vereinssatzung und des aktuellen Körperschaftsfreistellungsbescheids. Über die Aufnahme entscheidet Der Vorstand des KreisSportBundes gemäß unserer Satzung. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 0,70 € pro Vereinsmitglied im laufenden Geschäftsjahr.
Mit der Mitgliedschaft im KreisSportBund Paderborn erhält dein Verein die wertvolle „Doppelmitgliedschaft“, die dir zahlreiche Vorteile bietet:
- Versicherungsschutz: Rahmenverträge mit dem Landessportbund NRW und der ARAG-Sportversicherung sowie für Vereinsmitarbeiter über die VBG.
- GEMA-Rahmenvertrag: Für Veranstaltungen deines Vereins.
- Fördermöglichkeiten: Teilnahme an Förderprogrammen auf EU-, Bundes-, Landes- und Kreisebene.
- Beratungsangebote: Kostenlose Vereinsberatung durch den Landessportbund NRW und den KreisSportBund Paderborn.
Der Landessportbund NRW sieht es als seine Aufgabe an, der organisierten Sportgemeinschaft einen einheitlichen und angemessenen Versicherungsschutz zur Verfügung zu stellen. Damit sollen die mit der Organisation, der Durchführung und dem Betreiben des Sports einhergehenden Risiken
- für die Vereine, Bünde und Verbände
- für deren haupt- und ehrenamtliche Funktionsträger*innen
- für die Vereinsmitglieder
bei allen satzungsgemäßen Tätigkeiten/Aktivitäten weitgehend abdeckt werden. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass der gebotene Versicherungsschutz im Hinblick auf die Beitragsgestaltung vertretbar und finanzierbar sein muss.
Bei der Festlegung des Versicherungsumfangs und der Versicherungsleistung sind daher die folgenden Grundsätze berücksichtigt worden.
1. Der Sportversicherungsvertrag kann nur als Beihilfe verstanden werden. Er ist - im Rahmen eines breiten Leistungsspektrums - als unterstützende Leistung und Absicherung der Vereine, Bünde und Verbände, deren Funktionsträgern und der Mitglieder bei Eintritt von Unfallereignissen und sonstigen Schadenfällen gedacht. Daher
- kann die individuelle private Vorsorge der einzelnen versicherten Personen durch den Sportversicherungsvertrag nicht ersetzt werden;
- müssen Leistungen im Rahmen der im Sportversicherungsvertrag enthaltenen Unfallversicherung primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen, während gesundheitliche Schäden geringeren Ausmaßes nicht zu Lasten der Gemeinschaft gehen dürfen.
2. Entsprechend dem Solidarprinzip muss die Gleichbehandlung aller Mitglieder und Vereine sichergestellt sein. Das bedeutet, dass versicherte Leistungen für alle in gleichem Maße und zu gleichen Konditionen zur Verfügung stehen, unabhängig von der betriebenen Sportart, der Häufigkeit des Trainings, Spielbetriebs oder Wettkampfs etc.. Ebenso erfolgt keine Besser- oder Schlechterstellung aufgrund individueller persönlicher Verhältnisse betroffener Personen.
3. Soweit vertretbar, sollen in bestimmten Fällen Versicherungsleistungen aus der Sportversicherung erst dann erbracht werden, wenn ein Schadenausgleich nicht anderweitig erreicht werden kann (sog. Subsidiarität).
Welche Versicherungsleitung in der Sportversicherung inbegriffen sind findet ihr hier.
Die Gründe, weswegen Sportvereine punktuell zusammenarbeiten wollen, können vielfältig sein. Verfügen sie nicht über die ausreichende Zahl von aktiven Sportlerinnen und Sportlern, um erfolgreich und dauerhaft am Wettkampfbetrieb der Dachverbände teilnehmen zu können, müssen sie über eine geartete Zusammenarbeit nachdenken. Vielfach schließen sie sich in abgegrenzten Teilbereichen zusammen, ohne als Vereine zu fusionieren. Sie bleiben als Vereine jeweils eigenständig, schließen sich für eine punktuelle Zusammenarbeit zusammen. Es werden dann vielfach sogenannte Start- bzw. Spielgemeinschaften gegründet. Die aktiven Sportlerinnen und Sportler bleiben aber weiterhin Mitglieder der jeweiligen Stammvereine.
Gesellschaften bürgerlichen Rechts
In der Regel handelt es sich bei diesen Formen der Zusammenarbeit um Gesellschaften bürgerlichen Rechts (kurz GbR). Die beiden Vereine als Gesellschafter der GbR schließen einen GbR-Vertrag. Dabei haben sie darauf zu achten, dass sich eine GbR grundlegend von einem Verein unterscheidet. Eine Spielgemeinschaft als GbR hat keine Mitglieder, sondern Gesellschafter, nämlich die Vereine. Sie hat auch keinen (SG-)Vorstand, sondern Geschäftsführer. Die Geschäftsführung einer GbR obliegt zwar grundsätzlich den Gesellschaftern, da es sich hierbei aber um Vereine handelt und deren Vorstände die Leitung in der Regel den jeweiligen Abteilungsleitungen übertragen, werden diese in der Regel die GbR intern leiten. Es gibt in der SG auch keine Mitgliederversammlung, keine Wahlen und keine Kassenprüfer. Eine Spielgemeinschaft in Form einer GbR ist strukturell ganz anders aufgebaut als ein Verein. Dies sollten die Verantwortlichen berücksichtigen.
Achtung: Wird eine solche Form der Zusammenarbeit nicht als GbR ausgestaltet, sondern orientiert sich eine solche Vereinbarung eher an einem Verein (z.B. körperschaftlich organisiert mit Mitgliederversammlung, Vorstand, der durch die Mitgliederversammlung gewählt wird, eigene Kassenführung und -prüfung, eigener Name, eigene Mitgliedschaft der Sportlerinnen und Sportler), hat also die Vereinbarung Satzungscharakter, handelt es sich um einen nicht eingetragenen Verein im Sinne des § 54 Absatz 1 Satz 1 BGB.
Außerdem gut zu wissen: Die Spielgemeinschaft als GbR kann nicht als gemeinnützig anerkannt werden. Sie kann also keine Spenden entgegennehmen und nicht die Steuerfreibeträge für ehrenamtlich Tätige und für Übungsleitungen in Anspruch nehmen.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann der Verein aufgelöst werden.
Nach § 41 Satz 1 BGB kann der Verein durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Hierfür ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden somit nicht berücksichtigt. Allerdings kann die Satzung hiervon abweichen, indem sie die Anforderungen erschwert oder erleichtert. Es kann nach Satzung sowohl eine vier Fünftel-Mehrheit oder eine Zustimmung aller Mitglieder erforderlich, aber auch eine zwei Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichend sein.
Weitere Erschwernisse beachten
Vielfach sehen Satzungen weitere Erschwernisse vor wie zum Beispiel höhere Anforderungen an die Beschlussfähigkeit (z.B. Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder) oder aber, dass die Auflösung nur bei einer eigens hierzu einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden darf, bei der keine weiteren Tagesordnungspunkte zugelassen werden. Durch die erhöhten Anforderungen soll verhindert werden, dass die Auflösung durch zufällig zustande gekommene Mehrheitsverhältnisse beschlossen wird.
Die Frage, ob auch anderen Organen des Vereins oder sogar externen Dritten das Recht zur Auflösung des Vereins in der Satzung zugestanden werden kann, ist umstritten. Sicher ist aber, dass dieses Recht der Mitgliederversammlung nicht genommen werden kann, da die Vorschrift des § 41 BGB in § 40 BGB nicht genannt wird und daher nicht dispositiv ist.
Beschluss an Vereinsregister melden
Der Beschluss über die Auflösung ist durch den Vorstand zur Eintragung in das Vereinsregister anzumelden (vgl. § 74 Absatz 2 BGB). Dem Auflösungsbeschluss schließt sich die Liquidation des Vereins an (§ 47 BGB).
Weitere Infos zu der Liquidation findest du hier.
Achtung: Der Verein kann zudem aufgelöst werden,
- durch Insolvenz: Nach § 42 Absatz 1 BGB bewirkt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Verein die Auflösung. Gleiches gilt, wenn der Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgewiesen wird. Wegen der praktischen Bedeutung wird auch die Insolvenz des Vereins in einem gesonderten Artikel dargestellt.
- durch Verschmelzung nach dem Umwandlungsgesetz
Bei einer Verschmelzung nach dem Umwandlungsgesetz wird im Fall der Verschmelzung durch Aufnahme der übertragende Rechtsträger und im Fall der Verschmelzung durch Neugründung die übergehenden Rechtsträger aufgelöst. - durch Entzug der Rechtsfähigkeit
sinkt die Zahl der Mitglieder unter drei, dann hat das Amtsgericht auf Antrag des Vorstands oder von Amts wegen die Rechtsfähigkeit zu entziehen (vgl. § 73 BGB).
Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. unterstützt die ehrenamtlich tätigen Führungskräfte der Sportvereine mit dem Vereins- Informations-, Beratungs- und Schulungs-System (kurz: VIBSS).
Unter www.vibss.de findest du zahlreiche Hilfestellungen für deine tägliche Vereinsarbeit rund um die Themen Vereinsmanagement, Datenschutz und Sportpraxis.
Wer eine persönliche und ausführliche Vereinsberatung vorzieht, kann diese in der Regel kostenlos über VIBSS beantragen. Den Antrag dazu findest du hier.
Mit dem Projekt "Vereinsentwicklung 2020 - Zeig dein Profil!" stellen die Sportjugend NRW und der Landessportbund NRW die Sportvereine mit ihren Angeboten in der sportlichen und außersportlichen Kinder- und Jugendarbeit in den Mittelpunkt und verfolgen das Ziel, diese Arbeit zu sichern und zukunftsfähig aufzustellen.
Zentrales Instrument ist dabei die Erstellung eines individuellen Vereinsprofils und die eigene Schwerpunktsetzung für die weitere Vereinsentwicklung. Analysiert werden dabei die Bereiche:
- Jugendvorstand und Strukturen
- Sportliche und außersportliche Angebote
- Ehrenamt und Mitarbeiterentwicklung
- Kooperationen, Partnerschaften, Netzwerke
Der KreisSportBund Paderborn ist einer der ausgewählten Modellstandorte in NRW und möchte dieses Projekt mit seinen Mitgliedsvereinen umsetzen. Alle interessierten Vereine sind daher herzlich eingeladen, sich an dem Projekt zu beteiligen und ein eigenes Vereinsprofil in der Kinder- und Jugendarbeit zu erstellen und weiterzuentwickeln. Das Projekt eignet sich darüber hinaus auch sehr gut als Ergänzung zum allgemeinen Vereinsentwicklungsprojekt.
Die Kreissportjugend Paderborn koordiniert im Auftrag der Sportjugend NRW – dem Träger der Freiwilligendienste im Sport in NRW – und in enger Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Kreissportbünden das FSJ im Sport in Paderborn, Lippe und Höxter.
Ein FSJ im Sport ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr für Jugendliche im Alter von 16 bis 27 Jahren. Es fördert gesellschaftliches Engagement und gibt Einblicke in die Arbeit von Sportvereinen, -verbänden und -bünden.
Als offizielle Koordinierungsstelle betreut und verwaltet die Kreissportjugend Paderborn das FSJ im Sport in der Region. Neben der pädagogischen Begleitung der Freiwilligendienstleistenden gehört auch die Beratung, Betreuung und Unterstützung der Sportvereine dazu, die als FSJ-Einsatzstelle fungieren oder sich für den Einsatz von Freiwilligen interessieren.
Ein Verein kann sich durch seine Satzung, durch verschiedene Ordnungen oder durch Verträge und Vereinbarungen rechtlich absichern. Hier haben wir einige nützliche Muster für Euch aufgeführt, die Ihnen bestimmt bei der Vereinsarbeit behilflich sein können.
Hinweis: Es gibt keine allgemeingültigen Muster!
Alle hier aufgeführten Muster müssen individuell für einen Verein erarbeitet werden. Sie müssen auf den Verein mit seinen Organen, seiner Organisation „zugeschnitten“ werden. Ein Verein muss sich diese Muster unter Mitwirkung seiner Gremien erarbeiten.
- Satzung
- Beitragsordnung
- Jugendordnung
- Geschäftsordnung
- Übungsleitervereinbarung
- Ehrenamtsvereinbarung
- Vertrag Mini-Job + Übungsleiterpauschale
- Einverständniserklärung Aufnahmen und Veröffentlichung
Lukas Schäfers
Vereinsberatung/ -service
Integrationsfachkraft
Kinder- und Jugendverbandsarbeit
Assistenz des Vorstands