Förderungen

Sportvereine in Nordrhein-Westfalen können von zahlreichen Förderprogrammen profitieren und damit ihre Vereinsarbeit stärken. Voraussetzung hierfür ist eine Doppelmitgliedschaft, d.h. der Sportverein ist in einem Stadt- oder Kreissportbund und in einem Sportfachverband Mitglied. Außerdem muss er sich in dem jeweiligen Kalenderjahr an der Bestandserhebung des Landessportbundes NRW beteiligt haben.

Eine Übersicht findest du hier.

Förderprogramme

„Landesprogramm 1000×1000 – Anerkennung für den Verein“ ist der Programmtitel mit dem das gesellschaftliche Engagement von Sportvereinen gefördert wird.

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hat dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung gestellt. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Für das Jahr 2024 gelten folgende Förderschwerpunkte:

  1. Ausbau Kooperation Sportverein mit Schulen/Ganztagseinrichtungen
  2. Ausbau Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten und Kindertagespflege
  3. Integration
  4. Inklusion
  5. Mädchen und Frauen im Sport, Chancengleichheit und Vielfalt
  6. Sport der Älteren
  7. Der Sportverein gegen Einsamkeit
  8. Gesundheitssport
  9. Nachhaltigkeit im Sport(verein)

Auch in diesem Jahr ist der Schwerpunkt „Reha-Sport“ im Förderkatalog enthalten. Es ist möglich, auch solche Angebote über das Programm zu fördern, die nicht zertifiziert sind. Alle Förderschwerpunkte sind grundsätzlich auch für digitale Vereinsangebote geeignet und damit offen für eine Förderung.

Eine Übersicht von beispielhaften Maßnahmen finden Sie hier.

Die zur Verfügung gestellten Fördermittel sind ausgeschöpft.
Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.  

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.

Aufgrund der sportpolitischen Dringlichkeit und Relevanz des Themas „Schwimmen“, werden nun auch die Qualifikationen der Schwimmausbilderinnen und -ausbilder bei der Förderung berücksichtigt.  Deswegen werden neben den in Ziffer 4.3 der Richtlinie genannten Ausbildungen, zukünftig auch „qualifizierte Schwimmausbilder*innen der Mitgliedsorganisationen des LSB mit einem Ausbildungsumfang von mind. 60 UE“ anerkannt.

Die Antragsfrist ist abgelaufen. Vereine, die einen Antrag gestellt haben, werden in kürze informiert.

Die Sportförderrichtlinien des Kreises Paderborn bieten den Vereinen neben deren eigenem Engagement, ideelle und finanzielle Unterstützung bei der Durchführung sportlicher Aktivitäten. Die Förderung betrifft sowohl den Leistungssport als auch den Breitensport.

Die Bewirtschaftung der Förderpositionen II.2 bis II.7. erfolgt durch den KreisSportBund Paderborn e.V. Für die Förderposition II.1 ist das Schul- und Sportamt des Kreises Paderborn zuständig.

Für die Positionen II.2 bis II.7 reichen Sie Ihren Förderantrag bis zum 31.03.2024 bei uns per E-Mail oder postalisch (KreisSportBund Paderborn e.V., Am Bischofsteich 42, 33102 Paderborn) ein.

Die Sportförderrichtlinien des Kreises Paderborn können Sie hier einsehen.

 

Das Land NRW fördert 2.000 Projekte mit jeweils 1.000 Euro, die einem der diesjährigen Förderschwerpunkte zugeordnet werden können.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bereit die diesjährige Antragsstellung derzeit vor. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Die Antragstellung ist ab dem 19. August 2024 möglich. Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal engagementfoerderung.nrw.

Es werden Maßnahmen gefördert, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen.
 Hierzu werden vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung bis zu 2.000 Euro pro Projekt zur Verfügung gestellt. Ein Eigenanteil ist nicht notwendig.

Gefördert werden beispielsweise Veranstaltungen, Ausstellungen, Anschaffung und Instandsetzung von Ausstellungsmobiliar, Technik zur Präsentation von Heimatgeschichte, die Entwicklung und Umsetzung neuer Darstellungsformen, Wegweiser und Informationstafeln. Antragsberechtig sind Vereine, Organisationen  
 oder Initiativen. Anträge müssen über das Förderportal des Landes NRW bis zum 31.10.2024 gestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Für den Engagementpreis NRW 2025 unter dem Motto »Nachwuchs sichern und Zukunft gestalten – Talente fördern und Potenziale entfalten« können sich bis zum 30. September 2024 innovativ agierende Projekte bewerben, die maßgeblich von ehrenamtlich Tätigen initiiert und getragen werden.
Gesucht werden Projekte von gemeinnützigen Initiativen, Vereinen, Verbänden und Stiftungen, gGmbHs und öffentliche Einrichtungen aus Nordrhein-Westfalen, die sich für die Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements einsetzen und innovative Wege gefunden haben, Menschen für Engagement zu begeistern und
ihnen Möglichkeiten zur Übernahme von Verantwortung zu bieten.

Nach der Bewerbungsphase werden zwölf Projekte ausgewählt, die eine Anerkennung von 1.000 Euro erhalten. Zudem besteht die Chance mit dem Engagementpreis NRW 2025 ausgezeichnet zu werden.
Die Bewerbungsunterlagen sowie weiter Informationen finden Sie hier.

Die deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt möchte mit Projektförderungen bis 2.500 Euro ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen unterstützen.

Gefördert werden jegliche Art von Sachausgaben, wie Referenten- oder Honorarkosten, Verpflegung, Dienstleistungen oder Materialbeschaffung.  

Anträge können über das Portal der Stiftung gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.  

Sportvereine, die sich im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ für die Integrationsarbeit im und durch Sport engagieren, werden als Stützpunktvereine bezeichnet.

Wenn Sie eine Förderung im Rahmen des Programms erhalten möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Fachkraft auf. In einem Beratungsgespräch werden die Möglichkeiten und formalen Anforderungen einer Zusammenarbeit geklärt.

Die Förderung beinhaltet Gelder zwischen 500 € und 5000 € pro Jahr sowie die Möglichkeit zur Beratung und Netzwerkgestaltung durch die Fachkraft "Integration durch Sport".

Wir unterstützen gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, dem Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Paderborn, die Ausbildung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte als Funktionsträger/innen in unseren Sportvereinen. Das ist eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Unsere Vereine ermöglichen den interessierten Menschen mit Zuwanderungsgeschichte die gleichberechtigte Teilhabe und Teilnahme bei der stärkeren Mitgestaltung des organisierten Sports, erweitern selbst ihre interkulturellen Kompetenzen, gewinnen neue Ehrenamtliche und werden attraktiver für Aktive mit Zuwanderungsgeschichte.

 

Die Voraussetzungen sind:

  • Du bist aktives Mitglied in einem Sportverein im Kreis Paderborn
  • Du bist mindestens 13 Jahre alt
  • Du selbst oder ein Elternteil von dir hat eine Zuwanderungsgeschichte

Detaillierte Informationen und Vordrucke findest du hier.

 

Die Ansprechpartnerin ist Frau König:

E-Mail: koenigl@kreis-paderborn.de
Telefon: 05251 308-4638

Gemeinnützige Sportorganisationen, die über eine eigene Sportstätte verfügen oder auch einen langfristigen Pachtvertrag mit einer sog. „Dach und Fach“-Verantwortung für eine Sportstätte abgeschlossen haben, können diese mit Unterstützung des Landes NRW umfangreich modernisieren.

Gefördert werden projektbezogene Investitionsmaßnahmen ab mindestens 10.000 Euro zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, zum Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und -anlagen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf energetischer, digitaler Modernisierung, Geschlechtergerechtigkeit, der Herstellung von Barrierefreiheit bzw. -armut und auf Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Verletzungen und Schäden im Sport. Nicht vorgesehen ist das Geld dagegen zur Ablösung von Krediten oder zum Kauf von Gebäuden und Grundstücken.

Je Kommune in NRW steht bis zum Jahr 2022 einmalig der fünffache Betrag der kommunalen Sportpauschale des Jahres 2018 zur Verfügung. Sportvereine wenden sich mit ihrem Projektvorhaben an ihren jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindesportverband. Beratungen zum Programm bzw. Fragen beantwortet auch gerne unser KreisSportBund.

Nach Einreichung der Projektskizze über das Förderportal des LSB NRW erfolgt eine Vorprüfung und Empfehlung durch den Stadt- bzw. Gemeindesportverband und eine abschließende Prüfung durch die Staatskanzlei des Landes NRW. Einen Zuwendungsbescheid erhält der Sportverein dann durch die NRW.BANK als zuständige Bewilligungsbehörde.

Förderrichtlinie Moderne Sportstätte

Präsentation Infoveranstaltung Moderne Sportstätte


Mit dem Programmaufruf „Moderne Sportstätte 2022“ vom 20. September 2019 wurde die Umsetzungsphase des insgesamt 300 Mio. EUR umfassenden Landesprogramms zur Förderung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen in Nordrhein-Westfalen gestartet. Seinerzeit wurde im Programmaufruf festgelegt, dass die Baumaßnahmen der Sportvereine gemäß Ziffer V. des Programmaufrufes spätestens am 30.06.2027 durch die Vorlage des Verwendungsnachweises bei der NRW.BANK abgeschlossen sein müssen.

Die Förderentscheidungen der SSV/ GSV-Vertreter*in sind bereits vorgenommen worden. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.
Das Förderprogramm wird im derzeit umfassend evaluiert. Über eine Fortführung kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden.

Die First zur Abgabe der Verwendungsnachweise bei der NRW.Bank ist bis zum 30.06.2027 verlängert worden.

Das Sonderurlaubsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen besagt, dass bis zu acht Arbeitstage pro Jahr als unbezahlter Sonderurlaub möglich sind. Arbeitnehmer/-innen, die ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätig sind, können somit eine Erstattung des Verdienstausfalls für die leitende und helfende Tätigkeit beantragen, die beispielsweise in Jugendferienlagern, bei Jugendreisen, Jugendsportveranstaltungen oder internationalen Jugendbegegnungen ausgeübt wird. Derzeit profitieren fast 1.000 Personen pro Jahr von der Möglichkeit einer solchen Erstattung. Wer sich als Arbeitnehmer/-in in den genannten Bereichen freiwillig engagiert und dafür unbezahlten Sonderurlaub nimmt, kann sich den Verdienstausfall (rund 80 Prozent des Bruttogehalts) erstatten lassen!

Weitere Details erhalten Sie bei der Sportjugend NRW.

Um das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung zu stärken, stellt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen 300mal 2.000 Euro bereit. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat das Förderprogramm entwickelt, um lokale Initiativen bei der Umsetzung von Inklusion zu unterstützen. 

Gefördert werden können Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, z.B. Veranstaltungen, Publikationen, Ausstellungen, Aktivitäten im Kontext von Digitalisierung, Öffentlichkeitsarbeit oder Fortbildungen. Dabei sind natürlich die während der Corona-Pandemie landesweit geltenden Regeln zu beachten.

Eine Antragstellung ist ab dem 1. März  2024 online über das Antragsportal möglich.

Die Förderrichtlinien und weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.

Klima.Sieger - Sparen, sanieren, schützen – unter diesem Motto startet Westfalen Weser in diesem Jahr bereits zum fünften Mal einen Wettbewerb für Vereine in unserer Region. Ziel des Wettbewerbs ist es, Vereine in ihrem ehrenamtlichen Engagement für den Klimaschutz und die Energieeffizienz vor Ort finanziell und mit KnowHow zu unterstützen. Preisgelder von bis zu 25.000 Euro winken den Gewinnern.

Hier weitere Informationen.

Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen!

Digitalisierung der Sportbünde und Vereine in OWL

Durch die Pandemie bedingt ist eine Modernisierung der digitalen und medialen Ausstattung im Breitensport erforderlich. Die Maßnahme soll die Digitalisierung des organisierten Breitensports in Nordrhein-Westfalen, der sich durch auf freiwilligen Engagement basierende Strukturen sowie dessen soziale und pädagogische Funktion auszeichnet, durch eine moderne und zeitgemäße mediale Ausstattung vorantreiben.

Dieses Projekt wird durch die Europäische Union als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie finanziert.

Das Förderprogramm ist abgelaufen. Eine Übersicht der Förderungen pro Kommune finden Sie hier.

Ansprechpartner

Lukas Schäfers


Vereinsberatung/ -service


Integrationsfachkraft


Kinder- und Jugendverbandsarbeit


Assistenz des Vorstands