Absage unserer SportBildungswerk-Angebote
Mit Datum vom 30.10.2020 hat die Landesregierung für Nordrhein Westfalen mit der Coronaschutzverordnung angeordnet, dass auch unsere Angebote bis mindestens zum 30.11.2020 nicht mehr stattfinden können. Sicher haben Sie diese Information auch schon den Medien entnehmen können.
Zum zweiten Mal in diesem Jahr muss auch das SportBildungswerk diesen schweren Weg gehen und seine Qualifizierungsmaßnahmen absagen. Da wir mit viel Herzblut unsere Angebote planen und umsetzen, fällt diese Entscheidung natürlich schwer, auch wenn sie alternativlos ist.
Wenn auch für uns klarer sein sollte, wie es mit den Kursen weitergehen kann, werden wir uns auf jeden Fall wieder bei Ihnen melden.
Mit dieser Absage geht natürlich einher, dass wir Ihnen die Teilnahmegebühren automatisch zurückerstatten.
Übungsleiter-C-Lizenzen, die zum Jahresende auslaufen, können nach folgenden Regelungen verlängert werden:
- Im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch einer Fortbildung mit mindestens 15 Lizenzpunkten erfolgt eine Verlängerung um weitere drei Jahre.
- Im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch von Fortbildungen mit einem Gesamtumfang von mindestens 30 Lizenzpunkten erfolgt eine Verlängerung um weitere vier Jahre.
- Im vierten und fünften Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch von Fortbildungen mit einem Gesamtumfang von mindestens 45 Lizenzpunkten erfolgt eine Verlängerung um weitere vier Jahre.
- Bei einer Überschreitung um mehr als fünf Jahren: Neuerwerb durch Wiederholung der gesamten Ausbildung.
Bei den Übungsleiter-B-Lizenzen wurde aufgrund der Corona-Pandemie eine einmalige Regelung getroffen: Alle ÜL-B Rehabilitationslizenzen des Landessportbundes NRW werden automatisch um ein Jahr vom Landessportbund NRW verlängert und zugesendet.