Kreis Paderborn in Inzidenzstufe 1 – Weitere Lockerungen für den Sport

Der Kreis Paderborn befindet sich ab dem heutigen Montag (14. Juni) in der Inzidenzstufe 1 (höchstens 35) mit den weitreichendsten Lockerungen. Der Kreis hat an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 unterschritten.

Durch Einordnung in die Inzidenzstufe 1 ergeben sich für den Sportbetrieb folgende Änderungen:

Sport draußen:

  • Kontaktsport ist mit bis zu 100 Personen zulässig. Die einfache Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen
  • Kontaktfreiersport ist ohne eine Personenbegrenzung erlaubt.

Sport drinnen:

  • Kontaktsport ist mit bis zu 100 Personen zulässig. Die einfache Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen
  • Kontaktfreiersport mit Mindestabstand ist ohne eine Personenbegrenzung erlaubt. Die einfache Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.

Da sich auch das Land NRW seit dem 11. Juni in der ersten Inzidenzstufe befindet, entfällt die Testpflicht für alle Sportangebote.

Umkleidekabinen, Gemeinschaftsräume, etc.:

Unter Einhaltung des Mindestabstandes und den allgemeinen Hygieneanforderungen der CoronaSchVo, ist die Nutzung von Gemeinschaftsräume von Sportanlagen einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen weiterhin möglich.

Alle weiteren Regelungen (Zuschauer, Fitnessstudios, usw.) können Sie der Orientierungshilfe zum Sportbetrieb entnehmen. Bitte beachten Sie, dass diese Regelungen in ihrer Kommune abweichen können.