Hilfsprogramme in der Coronakrise

© LSB NRW | Andrea Bowinkelmann www.lsb.nrw

10-Millionen-Euro-Hilfsprogramm "Soforthilfe Sport"

Das Land NRW hat eine erneute Verlängerung der "Soforthilfe Sport" bewilligt, sodass erneut Anträge vom 16.11.2020 bis zum 15.03.2021 gestellt werden können.

Die "Soforthilfe Sport" können alle notleidenden Sportvereine sowie die Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW online über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen beantragen – schriftliche Anträge sind nicht möglich! Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über einen Sportbund oder Sportfachverband dem Landessportbund NRW angeschlossen sind sowie die Mitgliedsorganisationen selber. Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.

Für die "Soforthilfe Sport" für Sportvereine und LSB-Mitgliedsorganisationen in existenziellen Notlagen stehen 10 Mio. Euro zur Verfügung, die nach Eingang des Antrags bearbeitet und beschieden werden. Es konnten bereits rund 718 Sportvereine mit rund 7,08 Millionen Euro unterstützt werden. Wichtige Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.

 

15-Millionen-Euro-Notprogramm "Coronahilfe Profisport NRW"

Die Landesregierung hat für die von fehlenden Zuschauereinnahmen betroffenen Viertligisten im Sport ein 15-Millionen-Euro-Notprogramm aufgelegt. Die zusätzlichen Mittel sollen den auf Ticketverkäufe angewiesenen Mannschaften dabei helfen, finanziell bedingte Abmeldungen vom Spielbetrieb zu umgehen und trotz leerer Sportanlagen oder -hallen die jeweilige Ligazugehörigkeit aufrecht zu erhalten. Die neuen Hilfsgelder werden ab einem Einnahmeausfall von 2.500 Euro ohne Steuern ausgezahlt und sind auf 60 Prozent des ermittelten Nettobetrags begrenzt.

„Da es pandemiebedingt erforderlich war und ist, auf die Anwesenheit von Zuschauern und Fans verzichten zu müssen, entgehen vielen Vereinen in den vierten Ligen unseres Sportlandes fest eingeplante Einnahmen. Mit dem neuen Sondertopf wollen wir gerade den Vereinen unbürokratisch zu Seite stehen, die nicht von den Hilfen des Bundes profitieren können", kommentieren Sport-Staatssekretärin Andrea Milz und LSB-Präsident Stefan Klett die Maßnahmen. Das Unterstützungsprogramm des Bundes nimmt nur die Vereine der ersten bis dritten Ligen in den Blick.

Die entsprechenden Anträge können noch bis zum 15.01.2021 online über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen gestellt werden. Weitere Informationen zu den Richtlinien des Landes sowie zur Antragstellung finden Sie hier.

 

Bundeshilfen

Mit dem Beschluss des Teil-Lockdowns wurde eine außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes in Höhe von zehn Milliarden Euro angekündigt, die explizit auch für Vereine gelten soll, deren Betrieb aufgrund der staatlichen Anordnung untersagt ist. In der sogenannten „November-/Dezemberhilfe“ können auch Sportvereine Anträge stellen.

Wichtig: Vereine sind antragsberechtigt „sofern sie dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind und zum Stichtag 29. Februar 2020 zumindest einen Beschäftigten hatten.“

Anträge können seit dem 25.11.2020 bis zum 31.01.2021 gestellt werden. Die elektronische Antragstellung muss hierbei grundsätzlich durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt erfolgen. Ausgenommen sind Solo-Selbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen. Sie können den Antrag selbst stellen, sofern sie bisher noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben.

Es werden zunächst Abschlagszahlungen durch den Bund erfolgen. Soloselbständige sollen eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro erhalten, Unternehmen grundsätzlich 50 % der beantragten Fördersumme, höchstens jedoch 10.000 Euro.

Informationen zur Corona-Novemberhilfe finden Sie hier.