Rückenwind für das Ehrenamt
Gestern erreichte uns die erfreuliche Nachricht, dass es ab dem Jahr 2021 mehr steuerliche Erleichterung für Übungsleiter*innen und andere ehrenamtlich Tätige geben wird. Die Koalitionsfraktionen in Berlin haben sich durch die Initiative aus NRW auf ein umfangreiches Paket zur Unterstützung aller Vereine und ehrenamtlich Engagierten geeinigt.
Die steuerfreien Pauschalen für Übungsleiter und ehrenamtliche Helfer werden angehoben. Die Übungsleiterpauschale steigt von 2.400 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.
Die Freigrenze zur Versteuerung von Einnahmen aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wie einer Cafeteria oder eine Gaststätte im Vereinsheim wurde von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben. Kleine Vereine haben immer wieder Schwierigkeiten, die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel innerhalb der gesetzlichen Frist auszugeben, etwa weil geeignete Projekte fehlen. Deshalb wurde diese Frist für sehr kleine Vereine mit weniger als 45.000 Euro Einnahmen im Jahr abgeschafft.
Den gesamten Bericht der CDU/CSU können Sie hier nachlesen.