Weitreichende Lockerungen für den Sport
Seit dem 15.05.2021 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung.
Die neue CoronaSchVO sieht weitreichende Lockerungen für den Sport vor, sobald die regionale 7-Tage-Inzidenz (also die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt) fünf Werktage hintereinander bei oder unter 100 liegt. Sie beschreibt außerdem bereits jetzt weitere Lockerungen für den Fall, dass die regionale 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 greift unverändert das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 gilt die neue CoronaSchVO.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 gilt ebenfalls die neue CoronaSchVO.
Für alle drei Fälle hat der Landessportbund NRW eine Übersicht über die entsprechenden Regeln für den Sport angefertigt.
Hier gelangen Sie zu den Übersichtstabellen.
Bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrer jeweiligen Kommune, wie diese Regelungen umgesetzt werden.