"Soforthilfe Sport" um weitere 5 Millionen Euro aufgestockt
Der Haushalts- und Finanzausschuss des Nordrhein-Westfälischen Landtages hat die bisherigen Finanzmittel der "Soforthilfe Sport" um weitere 5 Millionen Euro aufgestockt und damit auch einen fünften Antragszeitraum ermöglicht.
Der Beantragungszeitraum für die vierte Förderphase läuft noch bis zum 15. März 2021, die nächste Förderphase ist zunächst bis zum 30. Juni 2021 anberaumt. Wie von Beginn im April 2020 an können die Anträge online ausschließlich über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen gestellt werden. Vereine, die bereits eine oder mehrere Soforthilfen erhalten haben, dürfen erneut eine Förderanfrage einreichen.
Die "Soforthilfe Sport" können alle notleidenden Sportvereine sowie die Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW beantragen – schriftliche Anträge sind nicht möglich! Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über einen Sportbund oder Sportfachverband dem Landessportbund NRW angeschlossen sind sowie die Mitgliedsorganisationen selber. Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Wichtige Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.
Für die "Soforthilfe Sport" für Sportvereine und LSB-Mitgliedsorganisationen in existenziellen Notlagen stehen nun insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung, die nach Eingang des Antrags bearbeitet und beschieden werden.
Von dem im Jahr 2020 zur Verfügung gestellten Landesmitteln in Höhe von 10 Millionen Euro wurden bislang rund 9 Millionen Euro ausgezahlt. Mit den Hilfen konnten 768 Sportvereine vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt werden.