Start der Förderprogramme "1000x1000" und "Förderung der Übungsarbeit"

© LSB NRW | Andrea Bowinkelmann www.lsb.nrw

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt auch in diesem Jahr wieder Sportfördermittel zur Verfügung. Somit sind seit heute, 15. März 2021, die Antragstellungen für die Förderprogramme "1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein" und "Förderung der Übungsarbeit" wieder möglich. Die Anträge reichen Sie bitte online über das Förderportal des Landessportbundes NRW ein. 

1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein:

Für das Landesprogramm stehen im Jahr 2021 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine in Höhe von zwei Millionen Euro zur Verfügung. Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem von insgesamt acht Förderschwerpunkten zuordnen lassen:

  • Kooperation Sportverein mit Schulen
  • Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
  • Integration
  • Inklusion
  • Gesundheitssport
  • Sport der Älteren
  • Mädchen und Frauen im Sport
  • Reha-Sport

Der Förderschwerpunkt „Reha-Sport“ wird im Jahr 2021 zusätzlich in den Förderkatalog aufgenommen. Es ist möglich, auch solche Angebote über das Programm „1000x1000“ zu fördern, die nicht zertifiziert sind.

Im Jahr 2021 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag für eine Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen für die Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten.

Auch im Jahr 2021 wird ein besonderes Augenmerk auf den Förderschwerpunkt „Inklusion“ gelegt. Die ersten 500 Maßnahmen mit diesem Bereich werden unabhängig vom allgemeinen Eingang der Anträge vorrangig gefördert.

Alle Förderschwerpunkte sind grundsätzlich auch für digitale Vereinsangebote geeignet und damit offen für eine Förderung.

Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden!

Förderung der Übungsarbeit:

Im Jahr 2021 stellt die Staatskanzlei des Landes NRW 7,56 Millionen Euro für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen zur Verfügung. Das Geld ist für Übungsleiter*innen vorgesehen, die sich vorrangig in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern.

Vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports sind auch die Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen in den Jahren 2020 oder 2021 ausgelaufen sind oder auslaufen. Zusätzlich wird aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie in diesem Jahr auf die Abfrage der geplanten Übungsstunden verzichtet.

Die Förderanträge können bis zum 09.06.2021 gestellt werden. Jeder Verein der fristgerecht seinen Antrag einreicht und die Fördervoraussetzungen erfüllt, partizipiert an der Förderung.